Gemeinschaftsregeln - Ziele

Marianische Gemeinschaften

Marianische-Ablass-Gemeinschaft

Täglich ein Gebet für die Armen Seelen (bei vergessen ohne Sünde) sei es nur ein kurzes "Herr, gib Ihnen die ewige Ruhe und das ewige Licht leuchte Ihnen. Herr, lass sie ruhen in Frieden. Amen" (300 Tagen Ablass nach den alten Ablassregeln).

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1) Im Todesfall eines Mitgliedes der Marianischen-Ablass-Gemeinschaft muss innerhalb von 4 Wochen ein vollkommener Ablass für diese Seele gewonnen werden.

Das Mitglied muss die hl. katholische Messe (kann auch eine Werktagmesse sein) andächtig mitfeiern, diese hl. Messe, die empfangene hl. Kommunion (nur Katholiken - Evangelische Mitglieder dürfen nicht zur Kommunion gehen), das Blut sowie die Wunden Jesu für das verstorbene Mitglied aufopfern.

Das Mitglied muss vor dem Einzug bis nach dem Auszug des Priesters in der Kirche andächtig anwesend sein.

Wichtiger Hinweis:

Es darf täglich während 2 hl. Messen kommuniziert werden.

So können Sie z.B. schon am ersten Sonntag 2 Messen aufopfern.

2) Ist ein Mitglied nicht in der Lage (schwere Krankheit, altersbedingte Verhinderung, Pflegefall, ...) an einer hl. Messe teilzunehmen, so darf ein Familienmitglied oder guter Bekannter ersatzweise das Mitglied vertreten.

3) Kann sich das Mitglied nicht vertreten lassen (Einsamkeit, keine praktizierenden Katholiken im Umfeld, ...) so genügt die Teilnahme am TV und geistige Kommunion sowie das Aufopfern des Blutes und der Wunden Jesu für das verstorbene Mitglied.

Punkt 2 + 3: Die korrekte Ausübung der Verpflichtung des Mitgliedes wird unserem Herr und Gott Jesus Christus überlassen. Nur er kann den Zustand des Mitgliedes richtig einstufen und wird dessen Gebet und Handeln entsprechend aufnehmen.

Die vertretende Person muss alle Bedingungen für einen Ablass (Beichte, Reue ...) erfüllen.

Marianische-Armen-Seelen-Gemeinschaft

Täglich ein Gebet (bei vergessen ohne Sünde) für die Armen Seelen wie z.B. ein kurzes "Herr, gib Ihnen die ewige Ruhe und das ewige Licht leuchte Ihnen. Herr, lass sie ruhen in Frieden. Amen" (300 Tagen Ablass nach den alten Ablassregeln).

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1) Im Todesfall eines Mitgliedes der Marianische-Armen-Seelen-Gemeinschaft muss jedes lebende Mitglied innerhalb von 4 Wochen persönlich 3 hl. katholische Messen (können auch Werktagmessen sein) andächtig mitfeiern, diese hl. Messe, die empfangene hl. Kommunion (nur Katholiken - Evangelische Mitglieder dürfen nicht zur Kommunion gehen), das Blut sowie die Wunden Jesu für das verstorbene Mitglied aufopfern.

Das Mitglied muss vor dem Einzug bis nach dem Auszug des Priesters in der Kirche andächtig anwesend sein.

Wichtiger Hinweis:

Es darf täglich während 2 hl. Messen kommuniziert werden.

So können Sie z.B. schon am ersten Sonntag 2 Messen aufopfern.

2) Ist ein Mitglied nicht in der Lage (schwere Krankheit, altersbedingte Verhinderung, Pflegefall, ...) an einer hl. Messe teilzunehmen, so darf ein Familienmitglied oder guter Bekannter ersatzweise das Mitglied vertreten.

3) Kann sich das Mitglied nicht vertreten lassen (Einsamkeit, keine praktizierenden Katholiken im Umfeld, ...) so genügt die Teilnahme am TV und geistige Kommunion sowie das Aufopfern des Blutes und der Wunden Jesu für das verstorbene Mitglied.

Punkt 2 + 3: Die korrekte Ausübung der Verpflichtung des Mitgliedes wird unserem Herr und Gott Jesus Christus überlassen. Nur er kann den Zustand des Mitgliedes richtig einstufen und wird dessen Gebet und Handeln entsprechend aufnehmen.

2x am Tag kommunizieren

Vatikanlink > siehe unter Punkt 95 [mehr]

Für die lebenden - und verstorbenen Mitglieder der "Marianischen-Ablass-Gemeinschaft" sowie der "Marianischen-Armen-Seelen-Gemeinschaft" wird an jedem ersten Sonntag im Monat eine hl. Messe gelesen.