Teilablass: wann, wie, wo?

Tägliche Pflicht

Demjenigen Christgläubigen wird ein Teilablass gewährt, der in seiner Pflichterfüllung und in den Mühen des Lebens mit demütigem Vertrauen seine Seele zu Gott erhebt und dabei wenigsten innerlich ein Stoßgebet verrichtet.

Beichte

Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der, besonders bei der Vorbereitung auf die sakramentale Beichte, sein Gewissen erforscht mit dem Vorsatz, sich zu bessern.

Exerzitien und monatlicher Einkehrtag

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an geistlichen Übungen (Exerzitien) teilnimmt, die sich auf wenigsten drei Tage erstrecken.

§2 Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an einem monatlichen Einkehrtag teilnimmt

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Gebete die Teilablässe versprechen!

Schutzengel

Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der den eigenen Schutzengel mit einem rechtmäßig approbierten Gebet in Frommer Gesinnung anruft.

z.B.

Angele Dei

Engel Gottes, mein Beschützer! Dir hat Gottes Vaterliebe mich anvertraut.
Erleuchte, beschütze, regiere und leite mich heute.
Amen

oder

Heiliger Schutzengel mein, lass mich dir empfohlen sein; in allen Nöten steh mir bei, und halte mich von Sünden frei.
An diesen Tag (in dieser Nacht) ich bitte dich, erleuchte, führe, schütze mich.
Amen

Ein Teilablass, der nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden kann, wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der

1) einen Friedhof in frommer Gesinnung besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet;

2) in frommer Gesinnung die Laudes oder die Vesper des Totenoffiziums oder die Anrufung “Herr, gib ihnen die ewige Ruhe (Requiem aeternam) betet.